Semesterticket
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- Veröffentlicht am Dienstag, 19. Juli 2011 17:02
- Geschrieben von Super User
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Nach Jahrelangen Verhandlungen (seit 1994) ist es seit dem 01. März 2002 soweit, auch die Zwickauer Studierende der Westsächsischen Hochschule Zwickau kommen in den Genuss des Semestertickets.
Was kann ich damit benutzen und was kostet es?
- Geltungsbereich: Alle Linien der SVZ (Städtische Verkehrsbetriebe Zwickau) in Zwickau und des VMS (Verkehrsverbund Mittelsachsen) in der Zone 16
- gilt das gesamte Semester, auch in vorlesungsfreien Zeiten
- Preis: 50 € pro Studierenden für ein Semester, wird mit dem Semesterbeitrag bei der Rückmeldung im Solidaritätsmodel erhoben (Semesterbeitrag 115,60 €)
- Es erhalten alle Studierenden der WHZ, die in Zwickau studieren das Semesterticket,
- alle anderen Studierenden der WHZ können im StuRa einen Semesterticketersatzausweis erstehen.
Wie erhalte ich das Ticket?
Studierende mit Chipkarte erhalten bei der Rückmeldung einen Aufdruck auf die Rückseite ihres Studentenausweises- Studierende mit unterschriebenem "Papierausweis" erhalten durch einen roten Stempel auf der Rückseite des Studentenausweises oder auf der Immatrikulationsbescheinigung. Das Ticket ist nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis gültig.
- Wenn der Ausweis vergessen wird, berechnet die SVZ bei Fahrscheinkontrolle 7 € Bearbeitungsgebühr.
Weitere Informationen ...
- bei Fragen:
Tel. 0375/536-1650 oder
per Mail: studentenrat(at)fh-zwickau.de
oder kommt zu den bekannten Öffnungszeiten einfach vorbei - Wieso gibt es überhaupt ein Semesterticket? Die Antwort ist recht einfach. In Anbetracht der finanziellen Stellung von Studierenden, die sich die immer öfter steigenden Fahrtkosten nicht leisten können, da auch andere Kosten wie Miete oder Lebensmittel steigen, wurde vom StuRa geprüft, ob die Einführung eines Sondertickets bei Verkehrsbetrieben möglich sei, das den Studenten wesentlich günstigere Möglichkeiten bietet, mobil zu bleiben.
- In einer Umfrage durch den StuRa unter den Studierenden der WHZ, sprach sich die Mehrheit für das Semesterticket aus.
Wichtige Hinweise ...
- Das Semesterticket muss von jedem Studierenden in Zwickau bezahlt werden.
- Ein Nichtbezahlen des Semesterbeitrages und auch des Semestertickets führt gemäß Immatrikulationsordnung der WHZ zur Exmatrikulation!!!
- Begründung: Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zur Ordnungsmäßigkeit von Semestertickets. (BverwG, Urteil vom 12.05.1999 - 6 C 14 98) und Urteil des Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Hier heißt es: "Studenten müssen hinnehmen, dass sie mit der Einschreibung an der Universität oder Hochschule zugleich Mitglied der Studentenvertretung werden und damit auch Beiträge für das Semesterticket zahlen müssen."